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   VG Greifswald, 03.06.1997 - 3 B 789/97   

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VG Greifswald, 03.06.1997 - 3 B 789/97 (https://dejure.org/1997,42193)
VG Greifswald, Entscheidung vom 03.06.1997 - 3 B 789/97 (https://dejure.org/1997,42193)
VG Greifswald, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 3 B 789/97 (https://dejure.org/1997,42193)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Dresden, 12.10.2006 - 12 K 3857/03

    Erlöschen eines Rückübertragungsanspruchs bei Veräußerung eines Flurstücks im

    Ihre Auffassung werde schließlich durch den Beschluss des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 30.3.2004, ZOV 2004, 18, 19, und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 3.6.1997 - 3 B 789/97 - bestätigt.

    § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG , der die entsprechende Anwendung des die Verhinderung des Untergangs der Ansprüche nach Artikel 233 § 2c Abs. 2 EGBGB durch den Zuschlag regelnden Absatzes 1 Satz 2 dieser Vorschrift für "Ansprüche auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz" anordnet, gilt nicht nur für vermögensrechtliche Rückübertragungsansprüche auf rechtlich selbständige Gebäude, sondern auch für vermögensrechtliche Ansprüche, die auf die Rückübertragung von Grundstücken gerichtet sind (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 14.11.1997 - 6 W 1526/97 -, OLG Report 5/1998 S. 88 f.; VG Greifswald, Beschl. v. 3.6.1997 - 3 B 789/97 - Stöber, ZVG, 18. Aufl., Anm. 6.4 zu § 9a EG, a.A. Grund, Zwangsversteigerung und Restitution - der missverstandene § 9a EGZVG , ZIP 1999, 1617).

  • EGMR, 17.12.2013 - 36294/08

    GEBR. ARNHOLD OHG I.L. v. GERMANY

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 14. November 1997 - 6 W 1526/06) und des Verwaltungsgerichts Greifswald (Beschluss vom 3. Juni 1997 - 3 B 789/97) befand das Verwaltungsgericht Dresden, dass § 9a EGZVG nicht nur für Rückübertragungsansprüche in Bezug auf selbständiges Gebäudeeigentum gelte, sondern auch für Ansprüche, die auf die Rückübertragung von Grundstücken gerichtet seien.
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